„Eine Kooperation zwischen Schule und Schulträger, aus der ein pädagogisch-technisches Konzept für die Medienbildung entsteht, nennt man "Medienentwicklungsplan". Ein MEP kann Schulleitung und Kollegium in Abstimmung mit dem Schulträger durch den Prozess der Planung leiten und stellt sicher, dass die pädagogischen Voraussetzungen für den Medieneinsatz mit den finanziellen Gegebenheiten des Schulträgers in Einklang gebracht werden.
Pädagogisch-didaktische Anforderungen und finanzielle Rahmenbedingungen des Schulträgers werden dabei berücksichtigt. So werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass einerseits Lehrkräfte die für ihre pädagogische Arbeit erforderliche technische Unterstützung erhalten und andererseits dem Schulträger ein zielgerichteter Mitteleinsatz gesichert wird.Ergebnis ist ein schuleigenes Medienbildungskonzept, die dazu passende Auswahl der schulischen Medienausstattung und die erforderliche Vernetzung des Schulgebäudes. Es definiert darüber hinaus die notwendigen Fortbildungsmaßnahmen, die Lehrkräfte benötigen, um die medienbildnerischen Vorgaben des Bildungsplanes umzusetzen.“
In Zusammenarbeit mit dem Schulträger und dem Kreismedienzentrum Bruchsal nahm die MEP-Steuerungsgruppe der RS Karlsbad im Dezember 2019 ihre Arbeit auf. In der Kachel „Die Umsetzung des Medienentwicklungsplans“ informieren wir Sie über die praktische Umsetzung des MEP an der Realschule Karlsbad.
Quelle: LMZ: „Digitale Sprechstunden zum MEP“, unter: https://www.lmz-bw.de/beratung/medienentwicklungsplanung/digitale-sprechstunden-zum-mep (09.06.2020).